Seniorenwohnungen
sollten insgesamt barrierefrei (nach DIN 18025) erbaut sein und in ihrer Ausstattung den Bedürfnissen alter Menschen gerecht werden.
Auf folgende Merkmale ist zu achten:
Der Zugang muss barrierefrei sein. Sanitäre Einrichtungen sind angepasst durch Haltegriffe, Toilettenerhöhung oder bodengleiche Duschtassen. Alle Räume müssen auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein.
Treppenhaus-, Gartenpflege, Schneeräumdienste und Straßenreinigung gehören zum Service. Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagstisch kann verbindlich geregelt sein. Andernfalls ist über einen mobilen Menueservice die Anlieferung der Mittagsmahlzeit individuell möglich.
Um eine Seniorenwohnung beziehen zu können, muss das 60. Lebensjahr vollendet sein. Für Wohnungen, die öffentlich gefördert sind, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.